Wissenswertes

Bestattungsformen

Die Wahl der Bestattungsform und des Bestattungsortes hängt in erster Linie vom Willen der verstorbenen Person ab. Ein Einäscherungswunsch sollte vom Verstorbenen bereits zu Lebzeiten ausdrücklich und schriftlich festgelegt worden sein.

 

Die Erdbestattung

Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden. Eine besondere Willenserklärung ist – im Gegensatz zu einer Feuerbestattung – dazu in der Regel nicht notwendig.

Wahlgrab

Wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet, hat man schon zu Lebzeiten die Möglichkeit, sich den Friedhof und den Platz des Grabes auszuwählen. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung. Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber sind auch unter dem Namen „Familiengräber“ bekannt.

Reihengrab

Reihengräber sind Gräber, in denen hingegen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet um sie später neu belegen zu können.

 

Die Feuerbestattung (Kremation)

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer Urne.

Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Die eigentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in der Friedhofskapelle oder der Kirche. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt - oftmals im engsten Familienkreis - beigesetzt.

Wahlgrab / Reihengrab

Die Beisetzunge der Urne erfolgt wahlweise in einem Wahlgrab oder Reihengrab analog der Erbestattung.

Kolumbarium

Eine Alternative zur Urnenbeisetzung im Wahl- oder Reihengrab ist die Beisetzung im Kolumbarium. Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur – meist in einer Mamorplatte gemeißelt – erinnert an den Verstorbenen.

Anonyme Bestattung

Bei der anonymen Bestattung wird die Urne auf einem speziellen Grabfeld beigesetzt. Bei diesem speziell ausgewiesenen Grabfeld handelt es sich allgemein um eine Rasenfläche. Die Angehörigen erfahren nicht, wo ganz genau und wann die Urne beigesetzt wird. Der Gedenkort ist in diesem Fall eben nur die anonyme Wiese.

Seebestattung

Eine weitere Beisetzungsvariante der Feuerbestattung ist die Seebestattung. In Anwesenheit der Trauergäste wird die Urne von einem Schiff aus dem Meer übergeben. Die Seebestattung ist eine Alternative für Menschen, die eng mit dem Meer verbunden waren. Bei einer Seebestattung erledigen wir sämtliche Formalitäten und organisieren auf Wunsch eine Abschiednahme oder Trauerfeier. Die Urne wird dann im Krematorium aufbewahrt, bis sie an die Die Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft übergeben wird.